Alle Fonds von responsAbility fallen unter Artikel 9 der SFDR der EU

Wir sind dunkelgrün

März 20225 min readImpact, ESG

Die Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR) ist ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Union für nachhaltiges Finanzwesen. Der Plan bezweckt, nachhaltiges Anlegen zu fördern und Greenwashing zu verhindern. Neue wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, wie wichtig es ist, transparente Regulierungsstandards zu schaffen und besser über nachhaltige Finanzprodukte zu informieren - zum Nutzen der Anleger. Trotz aller Herausforderungen ermöglicht es die EU-Offenlegungsverordnung den Anlegern, leichter Anlageprodukte zu finden, die ihren nachhaltigen Präferenzen entsprechen.

Vor einem Jahr hat die Europäische Union (EU) eine Nachhaltigkeitsrevolution eingeleitet, indem sie die erste Phase ihrer Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) in Gang gesetzt hat. Diese Massnahme verpflichtet Finanzmarktteilnehmer, ihre Fonds je nach Nachhaltigkeitsziel des Produkts in eine der drei Kategorien Artikel 6, Artikel 8 oder Artikel 9 einzustufen. Seit der Einführung der ersten Phase von SFDR, fallen alle von responsAbility verwalteten Fonds unter Artikel 9 SFDR. Diese Produkte werden informell auch als "dunkelgrün" bezeichnet. Damit gehören die Fonds von responsAbility zu einer exklusiven Gruppe: Gemäss dem Research-Haus Morningstar machen die Artikel 9-Fonds gerade einmal 2,8 % des gesamten EU-Fondsuniversums aus.

Artikel 9-Produkte konzentrieren sich ausschliesslich darauf, ein vordefiniertes Nachhaltigkeitsziel zu erreichen. Nachhaltigkeit ist für diese Strategien ein obligatorisches Element, das den Anlageansatz steuert. Im Vergleich dazu handelt es sich bei den Artikel 8-Fonds um jene, die ökologische und/oder soziale Ziele neben anderen, nicht-nachhaltigkeitsbezogenen, Zielen verfolgen (hellgrüne Fonds). Mette Emsholm Gahr, ESG Officer bei responsAbility, erklärt: "Artikel 9-Fonds müssen ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, das mit spezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen wird. Im Gegensatz dazu kann sich ein Anlageprodukt als Artikel 8 qualifizieren, indem es zum Beispiel eine Ausschlussliste enthält." Sie fügt hinzu, dass "die Umsetzung einer Ausschlussliste relativ einfach zu bewerkstelligen ist." Mit anderen Worten: Artikel 9-Fonds sind unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit wesentlich besser als Artikel 8-Fonds. Die dritte SFDR-Kategorie, die Artikel-6-Fonds, integrieren auf einer "comply or explain" Basis nur Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsprozess. Diese herkömmlichen Ansätze, die auch als "nicht-nachhaltige Fonds" bezeichnet werden, machen etwa 60 % der gesamten verwalteten Vermögen aller in der Europäischen Union domizilierten Fonds aus, wenn man Feeder-Fonds, Dachfonds und Geldmarktfonds ausklammert.

"Artikel 9-Fonds müssen ein nachhaltiges Anlageziel verfolgen, das mit spezifischen Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen wird. Im Gegensatz dazu kann sich ein Anlageprodukt als Artikel 8 qualifizieren, indem es zum Beispiel eine Ausschlussliste enthält." - Mette Emsholm Gahr, ESG Officer bei responsAbility

Nachhaltige Anlagen haben in den letzten Jahren ein spektakuläres Wachstum erfahren. Dies hat wiederum zu Bedenken geführt, dass Vermögensverwalter versuchen könnten, ihre Produktpalette "grün zu waschen", um diese Nachfrage zu bedienen. Der Fall der Schweiz scheint diese Befürchtung zu bestätigen. Nach Angaben von Swiss Sustainable Finance, einem Fachverband, sind die von Investmentfonds, die sich als "nachhaltig" bezeichnen, verwalteten Vermögen zwischen 2017 und 2020 um das Vierfache gewachsen und haben ein Volumen von 1500 Milliarden Franken erreicht. Als Impact Investor der ersten Stunde ist Nachhaltigkeit in der DNA von responsAbility verankert. So wurde responsAbility 2003 mit dem Ziel gegründet, die drängendsten Probleme der Welt anzugehen und mit den Investitionen gleichzeitig attraktive finanzielle Renditen zu erwirtschaften. Das Impact- und ESG-Framework von responsAbility stellt sicher, dass alle Investitionen zu einem nachhaltigen Ziel beitragen und gleichzeitig das Prinzip "Do No Significant Harm" einhalten - und das schon vor der Einführung der SFDR.

Aus diesem Grund begrüsst responsAbility die Einführung der SFDR trotz der damit verbundenen Herausforderungen. Mit ihren Berichterstattungspflichten erhöht SFDR die Transparenz innerhalb des nachhaltigen Finanzsektors erheblich, da sie übergreifende Anforderungen dazu stellt, was jeder Finanzmarktteilnehmer innerhalb der EU offenlegen muss. Dies führt automatisch zu einer Vergleichbarkeit zwischen den Fonds und ermöglicht es den Anlegern, leichter Anlageprodukte zu finden, die ihren nachhaltigen Präferenzen entsprechen. Wie Mette Emsholm Gahr erklärt:

"Die Einführung der Produktklassifizierung erlaubt es Anlegern, ihre Investitionen aktiv in nachhaltige Fonds zu lenken, die zu bestimmten Nachhaltigkeitszielen beitragen. Bei Fonds nach Artikel 9 können die Anleger sicher sein, dass das Produkt zu einem nachhaltigen, ökologischen und/oder sozialen Ziel beiträgt, und sie können in den Jahresberichten die Performance anhand von Nachhaltigkeitsindikatoren verfolgen".

Der Fall der Schweiz, wiederum, dürfte die disziplinierende Wirkung bestätigen, die die Einführung der SFDR auf die Marktteilnehmer ausübt - zum Vorteil der Anleger. Zwar gibt es noch keine offiziellen Zahlen zur SFDR-Kategorisierung, aber Schätzungen deuten stark in die Richtung, dass das verwaltete Vermögen der Schweizer Investmentfonds, die als Artikel 8 oder Artikel 9, das heisst als nachhaltig eingestuft werden, weit unter den CHF 1500 Milliarden liegt, die vor der Einführung der SFDR als "nachhaltig verwaltet" deklariert wurden. Die Notwendigkeit, transparente Regulierungsstandards zu schaffen und die Informationskampagnen über nachhaltige Finanzprodukte zu verstärken, wird durch wissenschaftliche Untersuchungen belegt. Eine aktuelle Studie, in der Schweizer Privatpersonen befragt wurden, kommt zu dem Ergebnis, dass Schweizer Haushalte, die im internationalen Vergleich in der Regel eine hohe Finanzkompetenz aufweisen, nur ein geringes Mass an nachhaltiger Finanzkompetenz besitzen. Die Studie sorgt für Aufsehen in der Anlagewelt. So titelte eine führende Schweizer Zeitung einen Bericht über die Ergebnisse: "Leichte Beute für Greenwashing: Die meisten Schweizer Privatanleger sind ESG-Analphabeten."

Die erste Stufe der Verordnung über die Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte der EU (SFDR) ist am 10. März 2021 in Kraft getreten und gilt für den Grossteil der in der EU ansässigen Investmentfonds. Es handelt sich um eine Reihe von EU-Normen, die darauf abzielen, Verhaltensänderungen im Finanzsektor auszulösen, Greenwashing zu verhindern und nachhaltige Investitionen zu fördern. Die Stufe 2 der SFDR, die im Januar 2023 in Kraft tritt, wird die Transparenz im Bereich der Nachhaltigkeit im Finanzsektor weiter erhöhen. Die SFDR ist ein Eckpfeiler des Aktionsplans der Europäischen Union für nachhaltiges Finanzwesen, der darauf abzielt, nachhaltige Investitionen in der gesamten EU zu fördern. Alle neuen Massnahmen, einschliesslich der EU-Taxonomie, sind eine Reaktion auf das Pariser Abkommen, bis 2050 das Ziel Netto Null zu erreichen, und auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, die die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) geschaffen hat.

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